Trans*Identität – Begleittherapie und Gutachtenerstellung
Ich verwende den Begriff ‚Trans*Identität’ hier zusammenfassend für viele verschiedene Selbstbeschreibungen. Trans*Identität bedeutet, dass die subjektiv empfundene, gefühlte Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Geschlechtsempfinden verortet sich dabei nicht nur in einem binären Geschlechtersystem als ‚Mann‘ oder ‚Frau‘, sondern umfasst eine Vielzahl verschiedener Geschlechtsidentitäten.
Dies ist für viele Menschen und v. a. auch Kinder oft mit Leidensdruck verbunden, da wir in einer Gesellschaft leben, die in den meisten Bereiche binär und cis*geschlechtlich strukturiert ist (cis* bedeutet Übereinstimmung von gefühltem und bei Geburt zugewiesenem Geschlecht) und das soziale Umfeld oft wenig akzeptierend und unterstützend auf ein Outing als nicht-cis* und / oder nicht-binär reagiert. So erleben trans* und nicht-binäre Personen übermäßig häufig Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt.
Auch die Richtlinien für die Beantragung körpermodifizierender Maßnahmen bei der Krankenkasse oder das TSG für die Beantragung einer Personenstands- und Vornamensänderung beim Amtsgericht stellen entmachtende und diskriminierende Vorgaben für betroffene Personen dar. So sind in Deutschland für den Beginn einer Hormontherapie und die Beantragung eventuell gewünschter weiterer medizinischer Maßnahmen immer noch eine begleitende Psychotherapie (Begleittherapie) sowie Stellungnahmen durch die Psychotherapeut_innen zur Beantragung bei der Krankenkasse bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen notwendig.
Begleittherapie sowie Gutachtenerstellung sind bei mir möglich.
Gutachten im Rahmen der Beantragung der gerichtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung
Für die gerichtliche Änderung des Personenstands und Vornamens sind zurzeit noch zwei unabhängige Gutachten erforderlich. Seit längerem schreibe ich Gutachten im Rahmen der Personenstands- und Vornamensänderung für das Amtsgericht Kiel, das Amtsgericht Flensburg, das Amtsgericht Berlin Schöneberg (zuständig für ganz Berlin) und das Amtsgericht Potsdam (zuständig für das Land Brandenburg).