Kosten

Im Erstgespräch werden wir uns gemeinsam ein Bild davon machen, was Ihr Anliegen ist und mit welchem therapeutischen Setting dies optimal zu erreichen ist. Daneben dient das Erstgespräch einem persönlichen Kennenlernen, sodass auch Sie die Möglichkeit haben, Ihr Bauchgefühl zu fragen, ob es für Sie passt.

Abrechnung über die gesetzlichen Krankenversicherungen GKV

Da ich an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung (sog. ‚Kassensitz‘) teilnehme, ist die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen bei allen gesetzlichen Krankenkassen nach den für psychotherapeutische Leistungen geltenden Leit- und Richtlinien möglich.

Zu Beginn muss – sofern Sie das nicht bereits in einer anderen Praxis gemacht haben – eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt werden (verpflichtend vor Aufnahme einer Psychotherapie). Diese dient der Abklärung Ihres Anliegens, der Behandlungsbedürftigkeit (sofern es über die Krankenkasse abgerechnet werden soll) sowie der Auswahl des geeigneten Therapieverfahrens. Hier stehen Ihnen aktuell die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systematische Therapie als von den Krankenkassen anerkannte Therapieverfahren zur Auswahl.

Der nächste Schritt, sofern Sie sich für eine Therapie bei mir entscheiden, sind die sogenannten probatorischen Sitzungen (mindestens 2 bis maximal 4), die ohne Antrag von der Krankenkasse übernommen werden, dem gegenseitigen Kennenlernen und der Abklärung des weiteren Vorgehens dienen. Im Anschluss daran wird der Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt.

Die maximale Stundenanzahl einer kassenfinanzierten tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind 100 Stunden, in der Regel ein Termin á 50 Minuten pro Woche.

Abrechnung über die privaten Krankenversicherungen PKV und / Beihilfestellen

Die Abrechnung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und der Gebührenordnung für Ärzte

Je nach Versicherungsbedingungen sind 4 bis 5 sogenannte probatorische Sitzungen erforderlich bzw. möglich, nach denen ich einen ausführlichen Bericht an die Krankenkasse schicke zur Beantragung der Psychotherapie. Bei manchen Versicherungen ist auch ein bestimmtes Stundenkontingent pro Jahr ohne Beantragung möglich. Erkundigen Sie sich daher am besten schon vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung, ob psychotherapeutische Leistungen abgedeckt sind, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen.

Eine Übersicht über die entstehenden Kosten finden Sie weiter unten.

Abrechnung der Therapie als selbstzahlende Person

Als Selbstzahlende spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Damit entfällt auch die Wartezeit bis zur Bewilligung durch die Krankenkasse und die Weiterleitung von behandlungsrelevanten Daten an die Krankenkasse und die Erstellung des Berichts. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn Sie als gesetzliche Versicherte_r überlegen, perspektivisch in die Private Krankenversicherung zu wechseln (bei vielen ist eine Vortherapie ein Ablehnungsgrund) oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Kosten für eine Psychotherapie als Selbstzahlende_r sind steuerlich absetzbar.

Leistungen und Kosten nach GOÄ / GOP